Mietvertrag nach Todesfall kündigen: Ablauf, Fristen & brauche ich Notar/Anwalt?

Mietvertrag nach Todesfall kündigen: Ablauf, Fristen & brauche ich Notar/Anwalt?

Mietvertrag nach Todesfall: So kündigen Sie richtig – braucht man Notar oder Anwalt?

Kurzüberblick

  • Wer darf kündigen? Eintretende Person (z. B. Ehe-/Lebenspartner) oder – wenn niemand eintritt – die Erben bzw. ein Nachlasspfleger.

  • Fristen: Außerordentliche Kündigung binnen 1 Monat ab Kenntnis vom Todesfall erklären; Kündigungsfrist meist 3 Monate.

  • Form: Schriftlich, eigenhändig unterschrieben, mit Nachweis der Berechtigung (z. B. Erbschein, Vollmacht, Nachlasspflegschaft – Kopie reicht i. d. R.).

  • Notar/Anwalt? Nicht verpflichtend. Ein Anwalt ist sinnvoll bei Streitfällen (mehrere Erben, unklare Eintrittsrechte, Kaution/Renovierungsklauseln).

  • Bis zur Rückgabe: Miete/Nebenkosten bis Vertragsende, Räumung, besenrein, Übergabeprotokoll.

030 Umzug Tipp: Wir erstellen auf Wunsch eine Kündigungsvorlage, koordinieren Termine mit der Hausverwaltung und übergeben die Wohnung besenrein mit Foto-Doku und Entsorgungsnachweisen – transparent zum Festpreis.


Schritt für Schritt

  1. Berechtigung klären: Tritt jemand in den Vertrag ein? Wenn nein, kündigen Erben oder Nachlasspfleger.

  2. Fristen notieren: Innerhalb 1 Monats die außerordentliche Kündigung schriftlich erklären; 3 Monate Frist einplanen.

  3. Unterlagen beilegen: Kopie Sterbeurkunde, Erbnachweis/Vollmacht, Mietvertragsdaten.

  4. Zustellung sicher: Per Einwurf-Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.

  5. Räumung & Übergabe: Wohnung komplett leerräumen (inkl. Keller/Boden), Zählerstände, Schlüsselverzeichnis, Übergabeprotokoll.

Muster-Formulierung (kurz)

„Hiermit kündigen wir den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse] aufgrund des Todesfalls von [Name] außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie den Vertragsendtermin sowie die Kriterien der Wohnungsrückgabe. Als Nachweis fügen wir [Erbschein/Vollmacht/Nachlasspflegschaft] bei.“


Notar oder Anwalt – ja oder nein?

  • Notar: Nicht nötig für die Kündigung.

  • Anwalt: Optional. Empfehlenswert bei unklarer Erbfolge, Uneinigkeit mit dem Vermieter, Kautions-/Schadensfragen oder komplexen Klauseln.


Praktische Extras

  • Wertanrechnung: Verwertbare Gegenstände senken die Gesamtkosten.

  • Halteverbotszone & Demontagen: Vorab klären, um Verzögerungen zu vermeiden.

  • Dokumentation: Fotos, Protokolle, Entsorgungsnachweise ordentlich ablegen.

030 Umzug Berlin & Brandenburg: Diskrete Haushaltsauflösungen nach Todesfall inkl. Kündigungs-Vorbereitung, Räumung, Endreinigung und protokollierter Übergabe. Kostenlose Besichtigung, danach klarer Festpreis – ohne Überraschungen.

Hinweis: Diese Inhalte sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.


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