
Wer bezahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Überblick – das Wichtigste in 60 Sekunden
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Grundsatz: Die Erben tragen die Kosten – üblicherweise aus dem Nachlass.
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Mietvertrag: Tritt niemand in den Mietvertrag ein, wird dieser mit den Erben fortgeführt; sie organisieren die Räumung und Rückgabe.
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Sonderkündigung: Nach einem Todesfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht (mit dreimonatiger Frist).
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Kein oder ausgeschlagener Nachlass: Wird der Nachlass amtlich verwaltet (z. B. durch eine Nachlasspflegschaft), werden notwendige Kosten grundsätzlich aus dem Nachlass beglichen.
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Praxis: Wer Fristen einhält, den Bestand sichert und professionell räumen lässt, minimiert Folgekosten.
030 Umzug Tipp: Unser Team übernimmt die komplette, diskrete Haushaltsauflösung nach Todesfall – inkl. Wertanrechnung, fachgerechter Entsorgung, Endreinigung und protokollierter Übergabe. Auf Wunsch mit Festpreis.
Rechtlicher Rahmen – wer haftet und wer kündigt?
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Erben haften für Nachlassverbindlichkeiten. Dazu zählen laufende Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses sowie Kosten der ordnungsgemäßen Räumung und Rückgabe.
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Eintritt ins Mietverhältnis: Ehe-/Lebenspartner oder bestimmte Haushaltsangehörige können eintreten. Geschieht das nicht, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt.
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Außerordentliche Kündigung: Nach Kenntnis vom Todesfall kann innerhalb eines Monats außerordentlich gekündigt werden; es gilt regelmäßig eine dreimonatige Kündigungsfrist. Damit begrenzen Erben die fortlaufenden Miet- und Nebenkosten.
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Sonderfall „keine/unklare Erben“: In solchen Fällen ordnet das Gericht häufig eine Nachlasspflegschaft an, die u. a. Mietverhältnis und Räumung rechtssicher regelt. Die Kosten werden – soweit vorhanden – aus dem Nachlass gedeckt.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen typischerweise?
Einmalige Posten
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Räumung & Transport (Wohnung, Keller, Dachboden, Garage)
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Entsorgung (Sperrmüll, Elektroschrott, ggf. Sonderabfälle)
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Endreinigung/„besenrein“ nach Mietvertrag
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Kleinreparaturen/Schönheitsarbeiten (falls vertraglich geschuldet)
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Lagerung/Verwertung verbliebener Wertgegenstände
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Schlüssel- und Übergabeprotokoll, Fotodokumentation
Laufende Posten bis Vertragsende
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Miete & Nebenkosten bis zum Wirksamwerden der Kündigung
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Versicherungen/Grundgebühren (sofern noch aktiv)
030 Umzug Service-Plus: Wir bieten Festpreise, Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände, transparente Entsorgungsnachweise und eine Foto-Doku für die Akten. Auf Wunsch direkte Abstimmung mit der Hausverwaltung.
Wer zahlt in welchen Szenarien? – Kurzüberblick
Szenario | Wer organisiert? | Wer zahlt (primär)? |
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Erben nehmen Erbe an | Erben (ggf. mit Dienstleister) | Nachlass / Erben aus Nachlassmitteln |
Erben schlagen aus | Gerichtliche Verwaltung/Nachlasspfleger | Nachlass (soweit vorhanden) |
Keine/unklare Erbfolge | Nachlasspfleger | Nachlass unter amtlicher Verwaltung |
Niemand erbt (Fiskuserbfolge) | Öffentliche Verwaltung | Nachlass; keine pauschale Übernahme aus Steuermitteln |
Schritt-für-Schritt-Plan für Angehörige
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Unterlagen sichern: Sterbeurkunde, Mietvertrag, Nachträge, Protokolle, Schlüssel.
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Fristen prüfen: Binnen 1 Monats außerordentliche Kündigung erklären; 3 Monate Kündigungsfrist einplanen.
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Bestandsaufnahme: Wertsachen/Dokumente separieren; sensibles Material (z. B. persönliche Daten) sicher verwahren.
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Seriöse Fachfirma wählen: Haftpflichtversicherung, schriftliches Angebot, klare Leistungsbeschreibung (Räumung, Entsorgung nach geltenden Normen, Endreinigung, Protokolle).
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Termin & Übergabekriterien mit Vermieterseite abstimmen (z. B. „besenrein“, Bohrlöcher, Kleinreparaturen).
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Räumung durchführen lassen, Entsorgungsnachweise und Übergabeprotokoll einholen.
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Abschließende Abrechnung: Nebenkosten, Kaution, ggf. Restbestände/Lagerung klären.
030 Umzug erledigt das für Sie: Kündigungs-Vorbereitung, Schlüsselmanagement, Kommunikation mit der Hausverwaltung, rechtssichere Entsorgung, Endreinigung – alles aus einer Hand.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
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Kündigungsfrist verpassen: Führt zu unnötigen Zusatzmonaten Miete. → Frühzeitig kündigen.
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Ungeprüfte „Billigangebote“: Versteckte Zusatzkosten oder fehlende Nachweise. → Festpreis mit Leistungsumfang und Versicherungsnachweis verlangen.
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Wertgegenstände übersehen: Vor Räumung systematisch sichten oder eine Wertanrechnung vereinbaren.
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Übergabe ohne Protokoll: Späterer Streit über Zustand. → Foto-Doku & Übergabeprotokoll sichern.
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Sperrige Sonderabfälle falsch entsorgen: Kann teuer werden. → Fachgerechte Entsorgung beauftragen.
Kosten realistisch einplanen – worauf es ankommt
Die Höhe hängt ab von Wohnungsgröße, Zustand/Menge, Stockwerk & Zugang (Aufzug?), Entsorgungsaufwand und Zusatzleistungen (z. B. Endreinigung, Kleinreparaturen, Lagerung). Ein verbindliches Angebot sollte enthalten:
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genaue Objektadresse und Quadratmeter
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Leistungsumfang (Räumung, Entsorgung, Reinigung, Protokolle)
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Zeitrahmen (Beginn, Fertigstellung, Übergabetermin)
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Festpreis inkl. aller Nebenkosten
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Wertanrechnung transparent ausgewiesen
030 Umzug Festpreis-Garantie: Nach der Besichtigung erhalten Sie ein klar strukturiertes Angebot ohne Überraschungen. Termine sind auch kurzfristig möglich.
FAQ – Kurz & knapp
Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Im Regelfall die Erben – aus dem Nachlass. Reicht der Nachlass nicht aus, sollten Erben frühzeitig die Rechtslage klären (Annahme/Ausschlagung).
Bis wann muss gekündigt werden?
Nach Kenntnis vom Todesfall besteht binnen eines Monats ein außerordentliches Kündigungsrecht; es gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Darf der Vermieter selbst räumen lassen?
Ohne klare Rechtsgrundlage bzw. Abstimmung mit Erben oder amtlicher Vertretung sollte keine eigenmächtige Räumung erfolgen. Üblich ist die geordnete Abwicklung durch Erben oder Nachlasspfleger.
Was passiert, wenn es keine Erben gibt?
Dann wird der Nachlass amtlich gesichert/verwaltet. Notwendige Kosten – z. B. zur Räumung – werden dabei aus dem Nachlass beglichen, soweit vorhanden.
Können Kosten durch Wertanrechnung sinken?
Ja. Verwertbare Gegenstände können angerechnet werden und senken so den Gesamtpreis.
Die Kosten der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall tragen in Deutschland regelmäßig die Erben, und zwar aus dem Nachlass. Wer Fristen einhält, rechtssicher kündigt und die Räumung professionell organisiert, vermeidet zusätzliche Belastungen – finanziell und organisatorisch.
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