
Was passiert mit dem Mietvertrag nach dem Todesfall?
In 60 Sekunden – das Wichtigste vorab
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Eintrittsrechte: Ehe-/Lebenspartner und bestimmte Haushaltsangehörige können in den Mietvertrag automatisch eintreten.
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Wenn niemand eintritt: Das Mietverhältnis wird mit den Erben fortgeführt.
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Sonderkündigung: Nach einem Todesfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht (Anzeigefrist: 1 Monat; Kündigungsfrist: in der Regel 3 Monate).
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Pflichten bis zur Übergabe: Laufende Miete/Nebenkosten bis Vertragsende, Räumung, besenreine Übergabe, Schlüssel- & Übergabeprotokoll.
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Sonderfälle: Unklare Erbfolge → vorläufige Sicherung/Verwaltung des Nachlasses; Räumung erfolgt dann geordnet über die zuständige Stelle.
030 Umzug Tipp: Unser Team übernimmt in Berlin/Brandenburg die komplette Abwicklung nach Todesfällen – Räumung, Entsorgung mit Nachweisen, Endreinigung und protokollierte Übergabe. Auf Wunsch Festpreis und diskrete Durchführung.
1) Wer tritt in den Mietvertrag ein?
Nach dem Tod des Mieters haben Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, enge Angehörige im selben Haushalt) ein gesetzliches Eintrittsrecht.
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Sie möchten nicht eintreten? Dann können Berechtigte den Eintritt ablehnen – das Mietverhältnis läuft in diesem Fall mit den Erben weiter.
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Niemand tritt ein? Der Vermieter wendet sich an die Erben als Rechtsnachfolger. Diese sind dann für Kündigung, Räumung und Rückgabe verantwortlich.
2) Sonderkündigungsrecht nach Todesfall
Nach Kenntnis vom Todesfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. In der Praxis bedeutet das:
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Anzeigefrist: Innerhalb von einem Monat nach Kenntnis vom Todesfall die Kündigung schriftlich erklären.
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Kündigungsfrist: In der Regel drei Monate. Währenddessen laufen Miete und Nebenkosten weiter.
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Warum das wichtig ist: Wer die Fristen nutzt, begrenzt Folgekosten und schafft Planungssicherheit für Räumung und Übergabe.
Formulierungshilfe (Beispiel):
„Hiermit kündigen wir den Mietvertrag für die Wohnung [Adresse, Mietvertragsnummer] außerordentlich nach Todesfall zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie uns den Beendigungszeitpunkt sowie die Kriterien der Wohnungsrückgabe.“
(Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Sonderkonstellationen – etwa mehreren Berechtigten oder unklarer Erbfolge – bitte juristisch prüfen lassen.)
3) Pflichten bis zur Wohnungsrückgabe
Bis zum Ende des Mietverhältnisses sind in der Regel zu erfüllen:
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Zahlungen: Miete und Nebenkosten bis zum Wirksamwerden der Kündigung.
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Sicherung & Räumung: Zugang organisieren, Wertsachen/Dokumente sichern, Wohnung vollständig räumen (inkl. Keller, Dachboden, Garage).
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Zustand: „Besenrein“, ggf. kleinere Schönheitsreparaturen, soweit mietvertraglich geschuldet.
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Dokumentation: Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Fotos, Schlüsselverzeichnis.
030 Umzug Service-Plus: Wir bieten Wertanrechnung für verwertbare Gegenstände, Entsorgungsnachweise, Foto-Doku, Übergabe mit Protokoll – auf Wunsch inkl. Endreinigung.
4) Kaution, Nachlass & Abrechnung
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Kaution: Wird nach Vertragsende und Abrechnung der Vermieteransprüche (z. B. ausstehende Miete, Schäden) zurückerstattet bzw. verrechnet.
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Nachlass: Kosten der Räumung und laufende Verpflichtungen werden grundsätzlich aus dem Nachlass getragen, soweit vorhanden.
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Unklarer Nachlass/Erbfolge: In solchen Fällen erfolgt oft eine amtliche Sicherung/Verwaltung; Räumung und Vertragsbeendigung werden dann geordnet koordiniert.
5) Sonderfälle in der Praxis
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WG/Untermiete: Tritt ein berechtigter Mitbewohner ein, bleibt der Vertrag bestehen; andernfalls greifen die allgemeinen Regeln (Kündigung, Abwicklung über Erben).
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Pflegeheim/kein Rückzug in die Wohnung: Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Todes; vorherige Abwesenheit ändert am Ablauf nach dem Todesfall nichts.
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Räumung durch Vermieter: Eine eigenmächtige Räumung ist zu vermeiden. Üblich ist die geordnete Abwicklung durch Berechtigte bzw. die zuständige Stelle.
6) Schritt-für-Schritt-Plan (Checkliste)
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Unterlagen sichern: Sterbeurkunde, Mietvertrag, Nachträge, Protokolle, Schlüssel.
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Fristen notieren: Innerhalb 1 Monats außerordentlich kündigen; 3 Monate Kündigungsfrist einplanen.
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Bestandsaufnahme: Wertsachen/Dokumente separieren; sensible Daten sicher entsorgen.
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Räumung organisieren: Seriöses Unternehmen mit Haftpflicht, Festpreisangebot, Leistungsumfang (Räumung, Entsorgung, Reinigung, Protokolle).
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Vorab-Abstimmung mit Vermieter: Kriterien der Rückgabe („besenrein“, Bohrlöcher etc.), Übergabetermin.
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Durchführung & Doku: Räumung, Entsorgungsnachweise, Foto-Doku, Zählerstände, Übergabeprotokoll.
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Abrechnung & Kaution: Endabrechnung, eventuelle Nachzahlungen/Rückerstattung klären.
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7) Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
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Kündigungsfrist verpasst → zusätzliche Monatsmieten.
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Unvollständige Räumung → Nachforderungen bei Übergabe.
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Fehlende Nachweise → Streit über Entsorgung/Reinigung.
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Späte Organisation → Engpässe bei Terminen/Transport.
Besser: Frühzeitig kündigen, professionell planen, alle Schritte schriftlich dokumentieren.
8) FAQ – kurz & knapp
Bleibt der Mietvertrag automatisch bestehen?
Ja, entweder durch Eintritt berechtigter Personen oder – wenn niemand eintritt – fortgeführt mit den Erben bis zur Beendigung.
Wie lange zahlt man die Miete weiter?
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung (in der Regel 3 Monate Kündigungsfrist nach Anzeige).
Wer darf kündigen?
Eintretende Personen, Erben oder die zuständige Stelle bei amtlich gesichertem Nachlass – jeweils im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Was ist bei der Übergabe wichtig?
Besenreiner Zustand, Zählerstände, Schlüsselverzeichnis, Übergabeprotokoll mit Fotos.
Nach einem Todesfall regeln Eintrittsrechte, Sonderkündigung und klare Fristen den weiteren Verlauf des Mietverhältnisses. Wer rechtzeitig kündigt, professionell räumt und die Übergabe sauber dokumentiert, reduziert Aufwand, Kosten und Stress.
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